15 Nov 2017

Presseschau 11.2.17

 

ImHohe Wellen schlug die Meldung, dass der Klage von zwei Löwenfans vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Recht (EGMR) gegeben wurde. Die Süddeutsche Zeitung wertet das Urteil als „Watschn“ für die Polizei. Hier könnt ihr die Pressemitteilung der involvierten Anwälte Marco Noli und Dr. Anna Luczak. Auch Amnesty International äußert sich zum Urteil und begrüßt das Vorgehen des EGMR.

Süddeutsche Zeitung: Eine richtige „Watschn“ für die Münchener Polizei

„Das Urteil, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag gesprochen hat, könnte man in Bayern so zusammenfassen: Es ist eine richtige „Watschn“, also eine Ohrfeige, für die Staatsregierung und die Sicherheitsbehörden.“

Fanrechtefonds Heidenheim: Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht

„Der Gerichtshof hat nun entschieden, dass die Beschwerdeführer in ihren aus dem Folterverbot (Art.3 EMRK) ergebenden Rechten verletzt wurden. Für den Gerichtshof beinhaltet das Folterverbot aus Art.3 EMRK auch Verfahrensgarantien, nämlich ein Recht auf effektive und unabhängige Ermittlungen von Polizeigewalts-Vorwürfen.“

Amnesty International: Amnesty begrüßt die Rüge des EGMR zur fehlenden Kennzeichnung von Polizeibeamten.

„Wir von Amnesty begrüßen diese Ausführungen im Urteil ausdrücklich, und rufen bei dieser Gelegenheit noch einmal sämtliche Bundesländer, in denen eine individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamten noch nicht besteht, dazu auf, eine solche einzuführen.“

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Auch Vertreter der Duisburger Ultras sprechen sich für eine Kennzeichnungspflicht bei Polizisten aus, berichtet das Internetportal Fanzeit.

Fanzeit: Duisburger Ultras sprechen sich für Kennzeichnungspflicht von Polizisten aus

„Durch die Stimmen von CDU, FDP und AFD hat der Landtag die im Dezember 2016 geschaffene Regelung der Kennzeichnungspflicht wieder abgeschafft. Innenminister Herbert Reul (CDU) nannte die Regel „unnötig und überflüssig“, andere Kritiker forderten mehr Rückhalt für die Polizei und wollten die Beamten vor Generalverdacht schützen.“

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Oft haben wir über die rechtliche Situation und die Grauzonen bei der Verwendung der Buchstabenfolge ACAB berichtet. Nun setzt die Polizei selbst ei Zeichen für die Entkriminalisierung.

Rot-Schwarze-Hilfe Nürnberg: 1312 im Stadion – Polizei setzt ein Zeichen pro Meinungsfreiheit

„Das Bundesverfassungsgericht hat hierin zuletzt eine recht eindeutige Sprache an den Tag gelegt, was die Straffreiheit von Kollektivbeleidigungen angeht. So wurde dem Bürger ein verblüffendes Recht zubilligt, der Polizei als Institution kritisch gegenüber zu stehen, weshalb es nun fast so wirkt, als könnte man diese Akte schließen.“

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Über die Änderungen hinsichtlich der Pflicht zum Erscheinen bei Zeugenvorladungen haben wir an andere Stelle bereits informiert. Das sich diese Änderung auch auf das Leben von Fußballfans auswirkt war zu befürchten. Einen Bericht hierzu liefert die Rot-Schwarze-Hilfe aus Nürnberg.

Rot-Schwarze-Hilfe Nürnberg: WICHTIGE INFORMATION: Neuregelung der Zeugenpflicht trägt erste Blüten

„Leider wird von ersten Fällen berichtet, in denen Zeugen – aus welchen Gründen auch immer – einer Vorladung durch die Polizei nicht nachgekommen sind. Wenn man nun glaubt, dass dann ein nächster Schritt wäre, dem Zeugen eine weitere Ladung zu senden, welcher zufolge eine staatsanwaltliche Anordnung zugrunde liegt, verkennt man den (zumindest teilweisen) Umgang der Ermittlungsbehörden mit gesetzlichen Regelungen.“

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Die Fanhilfe Hannover sieht sich immer öfter mit Allgemeinverfügungen seitens der Polizei konfrontiert und formuliert als Antwort einen offenen Brief.

Fanhilfe Hannover: Fragwürdige Allgemeinverfügung – Ein offener Brief an die Bundespolizeidirektion Hannover

„Liebe Bundespolizeidirektion Hannover,

wir sind doch immer wieder erstaunt, dass ihr meint, eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Flaschen, Dosen, Pyrotechnik, Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen würde auch nur irgendwas bezwecken, außer der Politik und Presse zu zeigen, dass ihr die harten Hunde seid.“

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Als hätten die Fans aus Hannover nicht schon genug mit der Polizei und deren Auftreten zu tun, darf man nicht vergessen, dass auch der Präsident von Hannover 96 zu manch komischen Ideen bereit ist, um seinen Einfluss im Verein zu vergrößern.

Fanhilfe Hannover: Die aktuellen Geschehnisse bei Hannover 96 – Ein polemischer Kommentar

„Herr Kind ist hingegen der Meinung, dass er 51% für 12.750€ erwerben könne. Die Gesellschaft habe laut ihm nur den Wert des Stammkapitals, nämlich 25.000€ (51% = 12.750€).“

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Die schwarz-gelbe Hilfe Dresden kann erfreut von der Verfahrenseinstellung gegen eines ihrer Mitglieder berichten. Bei der Mottofahrt der befreundeten Zwickauer nach Erfurt soll es zu unerlaubten Gewerbetätigkeiten gekommen sein.

Schwarz-Gelbe-Hilfe Dresden: Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Mottofahrt eingestellt

„Man nahm nun an dass die Personen, darunter auch zwei Mitglieder der Schwarz-Gelben Hilfe, unerlaubten Handel trieben. Auf Nachfrage sollten die verblüfften Fans einen Reisegewerbekarte vorzeigen, obwohl für die Beamten eigentlich mehrmals ersichtlich war, dass dieses Fanutensil gegen eine freiwillige Spende herausgegeben wurde.“

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Geldbußen für Fehlverhalten der Fans schaden den betroffenen Vereinen. Die Idee, das Geld von den Verursachern zurückzufordern wird seit längerem diskutiert und Gegenstand eines Gerichtsverfahrens initiiert durch den 1.FC Köln.

Faszination Fankurve: Letzte Entscheidung bei Regressforderung gefallen

„Im Februar 2014 war ein Fan beim einem Heimspiel des 1. FC Köln gegen den SC Paderborn einen Böller und verletzte dabei mehrere Fans. Der 1. FC Köln wollte sich dafür an den DFB gezahlte Strafe vom Verursacher zurückholen, einen Präzedenzfall schaffen und für Rechtssicherheit sorgen.“

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Die Sportministerkonferenz befasste sich wiederholt mit der vermeintlich zunehmenden Anzahl von Gewaltvorfällen im Fußball und fordert, mal wieder, härtere Strafen. Selbst DFB-Boss Grindel zeigt sich überrascht.

Westdeutsche Allgmeine Zeitung: Sportminister fordern harte Hand gegen Fußball-Gewalttäter

„Nur einen Tag nach den zarten Annäherungsversuchen zwischen dem Deutschen Fußball-Bund und Fanvertretern der Ultra-Szene einigten sich die Sportminister in St. Wendel auf eine Null-Toleranz-Politik.“

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Wir berichteten bereits vor geraumer Zeit darüber, dass die Dresdner Polizei Angehörige und Fans von Chemie Leipzig überwacht wurden. Diese Überwachung sei damals nach medialen Druck eingestellt worden. Nun ist bekannt geworden, dass es zu dieser Einstellung wohl nie gekommen ist.

Leipziger Volkszeitung: Abhörskandal in Leipzig: Justizminister räumt weitere Ermittlungen ein 

„Kein Ende beim sächsischen Abhörskandal, ganz im Gegenteil: Die Ermittlungen im Umfeld von Regionalligist Chemie Leipzig sind trotz bisher anderslautender Angaben doch nicht komplett eingestellt worden. Das musste Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) jetzt schriftlich auf parlamentarische Anfrage von Valentin Lippmann (Grüne) einräumen.“

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Im Gästeblock des Neckarstadions wird es bei der Partie gegen Borussia Dortmund am Freitag wohl nicht so laut werden wie erwartet. Der VfB Stuttgart sprach zuvor knapp 300 lokale Stadionverbote gegen Mitglieder der schwarz-gelben Fanszene aus. Diese Stadionverbote sollen auf Daten beruhen, die beim letzten Aufeinandertreffen der beiden Clubs im Jahr 2016 seitens der Polizei erhoben worden waren. Diese Datenweitergabe haftet ein Beigeschmack an.

schwatzgelb.de: Zweifelhafte Datenweitergabe der Polizei sorgt für Unmut unter den Fans

„Und von diesem pauschalen Stadionverbot sind keineswegs nur vermeintlich gewaltbereite Fußball-Hooligans betroffen. Vielmehr erhielten auch unbescholtene, der Redaktion bekannte und an Gewalt keinesfalls interessierte Personen das Schreiben des VfB, da von ihnen seinerzeit ebenfalls die Personalien aufgenommen wurden.“